- Prüfung des Qualitätssicherungssystems nach berufsrechtlichen Vorgaben
- Risikoorientierte Prüfungsdurchführung
- Begleitung von der Vorbereitung bis zum Abschluss der Kontrolle
- Bundesweite Mandatsübernahme
- Begleitende Unterstützung im Rahmen des gesamten Kontrollverfahrens
- Praxisnahe Hinweise zur Optimierung der Qualitätsstandards
Externe Qualitätskontrolle nach § 57a WPO
Verlässliche Qualitätssicherung für Wirtschaftsprüfer
Strukturierte Prüfung nach berufsrechtlichen Vorgaben.
Als in Leipzig ansässige und von der Wirtschaftsprüferkammer anerkannte Prüfer für Qualitätskontrolle übernehmen wir für Sie die externe Qualitätskontrolle nach § 57a WPO – für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im gesamten Bundesgebiet – zielgerichtet, effizient und konsequent an der Praxis ausgerichtet.
Klarheit für Ihre Kanzlei.
Als Wirtschaftsprüfer sorgen dafür, dass Ihre Praxis die aktuellen berufsrechtlichen und fachlichen Anforderungen nicht nur formal erfüllt, sondern diese in einem belastbaren, gelebten Qualitätssicherungssystem verankert. Wir begleiten Sie als kollegialer, zugleich unabhängiger Sparringspartner durch den gesamten Überprüfungsprozess – unabhängig von Größe, Geschäftsmodell und Mandatsstruktur Ihrer Kanzlei. Durch unseren klar risikoorientierten Prüfungsansatz erhalten Sie eine aussagekräftige, verlässliche Einschätzung Ihres Qualitätssicherungssystems sowie konkrete, priorisierte Handlungsempfehlungen, mit denen Sie die Qualität Ihrer Prüfungs- und Beratungsleistungen nachhaltig und nachvollziehbar weiter schärfen.
Leistungsportfolio
Weitere Menüpunkte im Bereich Wirtschaftsprüfung
Mehr als ein Testat. – Es ist ein Qualitätsversprechen.
Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens — gegenüber Banken, Investoren, Geschäftspartnern und dem Finanzamt. Eine sorgfältige, unabhängige Abschlussprüfung ist deshalb kein formaler Akt, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil.
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Konzernabschlußprüfung
Ein Konzernabschluss vereint die wirtschaftliche Realität eines gesamten Unternehmensverbunds — mit all seinen Verflechtungen, Abhängigkeiten und Besonderheiten.
Seine Prüfung verlangt mehr als fachliche Routine: Sie verlangt tiefes Verständnis komplexer Konsolidierungsstrukturen, internationale Rechnungslegungskenntnisse und einen Prüfer, dem Investoren, Banken und Aufsichtsgremien vorbehaltlos vertrauen.
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Prüfung nach § 53 HGrG
Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Prüfung öffentlicher und gemischtwirtschaftlicher Unternehmen begleiten wir Sie kompetent durch den gesamten Prüfungsprozess — effizient, termintreu und mit dem Blick für das Wesentliche.
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Unternehmensbewertungen
Wenn sich Strukturen ändern, zählt jede Zahl. Beim geplanten Gesellschafterwechsel, Generationenwechsel oder geplanten Verkauf liefert eine fundierte Unternehmensbewertung die Basis für klare Entscheidungen.
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