- Unternehmensbewertung nach IDW S1 (korrekte Anwendung des offiziellen Standards)
- Ertragswertverfahren – präzise Berechnung zukünftiger finanzieller Überschüsse
- Bewertungsszenarien für Verkauf, Übergabe, Gesellschafterwechsel
- Bewertung im Rahmen eines Generationenwechsels
Wirtschaftsprüfung | Unternehmensbewertungen
Fundiert bewertet. Überzeugend vertreten. Nachhaltig gesichert.
Verkauf, Übergabe, Wechsel – Werte ermitteln und kommunizieren. Wenn sich Strukturen ändern, zählt jede Zahl. Beim geplanten Gesellschafterwechsel, Generationenwechsel oder geplanten Verkauf liefert eine fundierte Unternehmensbewertung die Basis für klare Entscheidungen. Chancen und Risiken werden erkennbar, Schlüsselpositionen bewertet und beurteilt, wie sich die geplante Veränderung auf den Unternehmenswert auswirkt.
Auf dieser Basis wird der Unternehmenswert mit anerkannten Verfahren präzise abgeleitet. Das Ergebnis ist keine Theorie – es ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Verkauf, Übergabe, neue Gesellschafter oder strategische Neuorientierung.
Bewertung in der Tiefe schafft Vertrauen, Orientierung und handfeste Sicherheit – genau dann, wenn Sie klare Antworten brauchen.
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Mehr als ein Testat. – Es ist ein Qualitätsversprechen.
Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens — gegenüber Banken, Investoren, Geschäftspartnern und dem Finanzamt. Eine sorgfältige, unabhängige Abschlussprüfung ist deshalb kein formaler Akt, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil.
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Konzernabschlußprüfung
Ein Konzernabschluss vereint die wirtschaftliche Realität eines gesamten Unternehmensverbunds — mit all seinen Verflechtungen, Abhängigkeiten und Besonderheiten.
Seine Prüfung verlangt mehr als fachliche Routine: Sie verlangt tiefes Verständnis komplexer Konsolidierungsstrukturen, internationale Rechnungslegungskenntnisse und einen Prüfer, dem Investoren, Banken und Aufsichtsgremien vorbehaltlos vertrauen.
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Externe Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a WPO dienen der Beurteilung, ob das Qualitätssicherungssystem einer WP-Praxis den berufsrechtlichen Anforderungen entspricht. Geprüft werden Angemessenheit, Wirksamkeit und praktische Umsetzung der eingerichteten Maßnahmen. Der Prüfungsansatz ist risikoorientiert, praxisnah und auf die jeweilige Kanzlei zugeschnitten. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und konkrete Hinweise zur weiteren Qualitätsverbesserung zu geben.
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Prüfung nach § 53 HGrG
Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Prüfung öffentlicher und gemischtwirtschaftlicher Unternehmen begleiten wir Sie kompetent durch den gesamten Prüfungsprozess — effizient, termintreu und mit dem Blick für das Wesentliche.
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