- Umfassende Expertise in den verpflichteten Branchen
- Prüfung der Geschäftsführungsorganisation, des -instrumentariums und der -tätigkeit
- Durchführung getreu den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW PS 720).
- Auch als Erweiterung einer gesetzlichen oder freiwilligen Jahresabschlussprüfung
Wirtschaftsprüfung | Sonderprüfungen (MaBV, HGrG)
Mehr Einblick. Mehr Steuerung. Mehr Vertrauen.
Kommunales Vertrauen beginnt mit kommunaler Transparenz. Öffentliche Unternehmen stehen unter besonderer Beobachtung — von Gesellschaftern, Aufsichtsgremien und der Öffentlichkeit. Die Prüfung nach § 53 HGrG schafft die Transparenz, die Sie brauchen: Eine erweiterte Jahresabschlussprüfung, die weit über die handelsrechtlichen Pflichtprüfungen hinausgeht.
Unabhängigkeit & Vertrauen: Wer öffentliche Mittel verantwortet, braucht ein Urteil, das keinen Zweifel lässt.
Wir analysieren die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens, beleuchten die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und geben Ihnen ein klares Bild über Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Mitteleinsatzes. Das Ergebnis: belastbare Erkenntnisse, die Ihre Steuerungsfähigkeit stärken — und das Vertrauen Ihrer Zuwendungsgeber sichern.
Leistungsportfolio
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Mehr als ein Testat. – Es ist ein Qualitätsversprechen.
Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens — gegenüber Banken, Investoren, Geschäftspartnern und dem Finanzamt. Eine sorgfältige, unabhängige Abschlussprüfung ist deshalb kein formaler Akt, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil.
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Konzernabschlußprüfung
Ein Konzernabschluss vereint die wirtschaftliche Realität eines gesamten Unternehmensverbunds — mit all seinen Verflechtungen, Abhängigkeiten und Besonderheiten.
Seine Prüfung verlangt mehr als fachliche Routine: Sie verlangt tiefes Verständnis komplexer Konsolidierungsstrukturen, internationale Rechnungslegungskenntnisse und einen Prüfer, dem Investoren, Banken und Aufsichtsgremien vorbehaltlos vertrauen.
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Externe Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a WPO dienen der Beurteilung, ob das Qualitätssicherungssystem einer WP-Praxis den berufsrechtlichen Anforderungen entspricht. Geprüft werden Angemessenheit, Wirksamkeit und praktische Umsetzung der eingerichteten Maßnahmen. Der Prüfungsansatz ist risikoorientiert, praxisnah und auf die jeweilige Kanzlei zugeschnitten. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und konkrete Hinweise zur weiteren Qualitätsverbesserung zu geben.
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Unternehmensbewertungen
Wenn sich Strukturen ändern, zählt jede Zahl. Beim geplanten Gesellschafterwechsel, Generationenwechsel oder geplanten Verkauf liefert eine fundierte Unternehmensbewertung die Basis für klare Entscheidungen.
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